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   VG Berlin, 15.08.2012 - 3 K 144.11   

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VG Berlin, 15.08.2012 - 3 K 144.11 (https://dejure.org/2012,33110)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 K 144.11 (https://dejure.org/2012,33110)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2012 - 3 K 144.11 (https://dejure.org/2012,33110)
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  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2012 - 3 K 144.11
    Das zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutz bei berufsbezogenen Prüfungen erforderliche "Überdenken" der prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993, 6 C 35/92, zitiert nach juris), das die Klägerin dem oben Gesagten zufolge mit ihren Schreiben vorrangig begehrte (wenn die dieses Verlangen auch nicht immer hinreichend konkret begründet), hat vorliegend - zulässigerweise während des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, a.a.O.) - stattgefunden.
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2012 - 3 K 144.11
    Die Vergabe von Noten beruht auf einer höchstpersönlichen, fachlichen Wertentscheidung der Prüfer über die von dem Prüfungskandidaten erbrachten Leistungen und ist deshalb gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Prüfer die Grenzen des ihnen damit eröffneten Beurteilungsspielraumes überschritten haben, indem sie Verfahrensvorschriften verletzt haben, von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet haben, sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen oder die Bewertung willkürlich ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. zuletzt u.a. Beschluss vom 8. März 2012, 6 B 36.11, zitiert nach juris).
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